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Kleine Gärten, große Wirkung:
Fakten und Zahlen zum Kleingartenwesen
5 Millionen Menschen in Deutschland nutzen einen Kleingarten. Was darunter zu verstehen ist, definiert das Bundeskleingartengesetz. Demnach sind Kleingärten bis zu 400 Quadratmeter große Parzellen, die in Kleingartenanlagen zusammengefasst sind. Die kleinen Gärten können ausschließlich von Privatleuten gepachtet werden und dienen der Erholung sowie dem nicht gewerblichen Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Die besondere Sorge des Gesetzgebers um die kleinen Gärten hat wenig mit deutscher Regulierungswut zu tun, sondern hat ihren Grund in der sozialen Bedeutung des Kleingartenwesens: Kleingärten sind ein Stück Grün für alle. Sie sollen vor allem jenen, die sich kein eigenes Häuschen mit Garten leisten können, freien Zugang zur Natur eröffnen und die Möglichkeit bieten, eigenes Obst, Gemüse und Blumen anzubauen. Entsprechend günstig sind die Konditionen. Kleingärten werden niemals verkauft, sondern gegen einen moderaten Pachtpreis zur Nutzung überlassen. Diese Idee ist fast 250 Jahre alt und nach wie vor aktuell.
Seit einigen Jahren erleben die Kleingärten eine Renaissance. Viele junge Familien entdecken die grünen Wohnzimmer in der Stadt für sich. 45 Prozent aller neuen Pachtverträge wurden in den vergangenen fünf Jahren von jungen Familien abgeschlossen. 64 Prozent aller Pächter, die seit dem Jahr 2000 einen Garten übernommen haben, sind jünger als 55 Jahre. Diese Entwicklung verlangsamt den Alterungsprozess im Kleingartenwesen insgesamt. Zu diesem Trend tragen auch viele nicht-deutsche Gartenfreunde bei. Die vermeintlich typisch deutschen Schrebergärten sind längst zu Orten der Integration geworden, an denen Menschen aus mehr als 80 Nationen zusammenkommen. Sieben Prozent aller Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben einen Migrationshintergrund.





