banner.09.jpg

Schritt für Schritt: So läuft der Wettbewerb ab


Teilnahmeberechtigt am Bundeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Für die Endrunde qualifiziert sind Kleingärtnervereine, die bereits bei entsprechenden Landeswettbewerben oder Landesvorauswahlen erfolgreich waren. Sie müssen sich dem Urteil einer siebenköpfigen Bewertungskommission stellen. Diese bereist alle Kleingartenanlagen und beurteilt

  • die städtebauliche Einordnung der Kleingartenanlage, ihre Planung, Gestaltung und Ausstattung,
  • die gesellschaftliche Funktion des Kleingärtnervereins im Sinne sozialer Nachhaltigkeit,
  • die ökologische und stadtklimatische Funktion der Kleingartenanlage im Rahmen ökologischer Nachhaltigkeit und
  • Projekte im Verein/in der Kleingartenanlage, die im Sinne der „Sozialen Stadt“ als beispielhaft gelten können.

Die Preisverleihung selbst findet am 16. Oktober 2010 in Berlin statt.